Pickerl - § 57a-Überprüfung im Bezirk Bruck / Leitha

Regelmäßig schreibt die Gesetzgebung die so genannte Pickerl-Überprüfung vor. Dabei stellen wir als Ihr zuverlässiger Partner die Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs sicher oder erkennen Schäden zuverlässig.

Pickerl-Überprüfung für Ihr Auto

Jährlich – oder in größeren Abständen bei Neuwagen – findet die Überprüfung nach § 57a statt. Dabei gehen wir sämtliche vom Gesetz vorgeschriebenen Punkte durch und erstellen für Sie einen Prüfbericht. Im Bezirk Bruck an der Leitha verfügen wir über moderne Diagnosegeräte, um rasche Ergebnisse zu gewährleisten. Wir setzen bei der Überprüfung unsere umfangreiche Erfahrung und innovative Hilfsmittel ein.

Ihr Partner für § 57a-Überprüfungen

Im Idealfall ist alles mit Ihrem Fahrzeug in Ordnung, dann erhalten Sie von uns den Prüfbericht und wir wünschen Ihnen gute Fahrt. Sollten sich Probleme zeigen, beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen. Manche Schäden sind zu beobachten, Sie können aber dennoch weiterfahren. Andere Problemstellen müssen sofort repariert werden, um die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs wieder herzustellen.